Grundbuch

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Hier werden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die damit verbundenen Eigentumsverhältnisse sowie die damit verbunden den Belastungen verzeichnet.
Jedes Grundstück erhält im Grundbuch eine eigene Stelle. Das so genannte Grundbuchblatt.
Das Grundbuch ist in drei Abteilungen gegliedert.
Erste Abteilung: In der ersten Abteilung werden die Eigentümer oder Erbbauberechtigten gekennzeichnet.
Zweite Abteilung: In der zweiten Abteilung verzeichnet man alle Lasten und Beschränkungen.
Dritte Abteilung: Die dritte Abteilung enthält die Grundpfandrecht, Grundschulden Sicherungsgrundschulden und Hypotheken.

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