Meldebestätigung

Meldebestätigung

Um Adressenmissbrauch zu verhindern gilt seit November 2015 in allen Bundesländern erstmalig ein einheitliches Meldegesetz, kurz BMG.
Die Frist zur Meldebestätigung liegt bundesweit bei zwei Wochen.
Für den Mieter ist es ausreichend sich am neuen Wohnort anzumelden. Auch der Auszug muss binnen zwei Wochen gemeldet werden. Dies muss der Vermieter beziehungsweise der dazugehörige Verwalter übernehmen.

Es drohen hohe Bußgelder für falsche Meldebestätigungen. Eine verspätete An- / Abmeldung kann schnell mit bis zu 1.000,00 € bestraft werden.

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