Infos zum Bestellerprinzip

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Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bestsellerprinzip. Seit wann ist das Gesetz in Kraft?
Seit 01. Juni 2015 ist das Bestellerprinzip aktiv.

Mittlerweile kann man nicht mehr von einem neuen Gesetz sprechen, schliesslich ist  Trotzdem erreichen uns immer wieder Fragen, was es mit dem Gesetz auf sich hat. Wo wird es eingesetzt und was hat es genau zu bedeuten? Gilt es auch beim Verkauf einer Immobilie oder nur bei der Vermietung? Was ändert sich für wen?

Was bedeutet Bestellerprinzip?
Wer beauftragt, bezahlt: Das neue Gesetz besagt, dass der Vermieter die Maklercourtage bezahlen muss,…>Mehr Informationen wenn er einen Makler mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt.

Erwartet wurde ein Rücklauf bei der Beauftragung des Maklers zur Wohnungsvermietung. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben mehr Wohnungsvermittlungsaufträge als vorher. Die Auftraggeber wissen unsere Arbeit zu schätzen, und erwarten von uns, den geeigneten solventen und ordentlichen Mieter zu finden. Deshalb beauftragen und bezahlen sie uns auch. Für Mieter ist unsere Arbeit kostenlos. Der Suchende muss lediglich folgende Formulare ausgefüllt vorlegen..> Bewerbungsunterlagen  

Gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?
Nein, es gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mietwohnungen. Wer eine Immobilie kauft, zahlt – sofern vereinbart – auch die Maklerprovision.

Darf ein Mieter die Maklercourtage zurückfordern, wenn er kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben hat?
Ja, die Courtage kann zurückgefordert werden, wenn fest steht, dass der Eigentümer den Makler mandatiert hatte.

Darf ich als Vermieter die Maklercourtage an den Mieter weiterberechnen?
Nein, es ist ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten nach Abschluss des Mietvertrags an den Mieter weiterberechnen darf.

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