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Drohne – Moderne und innovative Objektfotografie

Wir fotografieren unsere Immobilien bereits seit 2016 aus der Luft mit einer Drohne, um Ihnen als Verkäufer oder Käufer, Vermieter oder Mieter spektakuläre Eindrücke unserer Immobilien zu vermitteln.

Uns ist es wichtig, dass wir uns beim Fliegen mit unserer Drohne immer an die gegeben Vorschriften halten.

Seit dem 07.04.2018 gibt es eine spezielle Drohnenverordnung.

Alle unserer Auftraggeber gestatten uns mit der Beauftragung des Verkaufs oder der Vermietung Ihrer Immobilie eine Aufstiegsgenehmigung. Hierdurch ist es uns gestattet über das jeweilige Grundstück zu fliegen und Aufnahmen der Immobilie zu erstellen. Wir Starten und Landen dabei auch nur auf dem jeweiligen Grundstück.

Da unsere Drohne leichter als 2 Kilogramm ist, benötigen wir keine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde. Die Flughöhe bei der Aufnahme einer Immobilie kann in Einzelfällen in etwa maximal 20 Meter betragen – erlaubt sind allerdings bis zu 100 Meter. Selbstverständlich fliegen wir nicht in Flugverbotszonen.

Wir sind stets bemüht die Privatsphäre Ihrer Nachbarn zu gewähren. Sollten Sie dennoch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an – gerne auch beim aktiven Flug.

Haben Sie Fragen oder Interesse an einer Drohnenaufnahme Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie. Verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular: > Zum Kontaktformular

Umfangreiche Informationen zur Drohnenverordnung erhalten Sie hier: > Mehr Informationen

Rechtskonformer Drohnenflug für Immobilien

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