FAQ – Mietwohnung

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum werden meine Bewerbungsunterlagen bereits vor der Wohnungsbesichtigung benötigt?

Nach der Einführung des Bestellerprinzips durch den Gesetzgeber, erhalten wir für eine Mietwohnung in der Regel ca. 130 Anfragen zur Besichtigung.

Viele Vermieter möchten nicht, dass die Wohnung von allen Interessenten besichtigt wird. Daher sollen wir als Immobilienmakler vorab eine Selektion der Interessenten durchführen.

Es soll daher bereits vor einer Besichtigung durch uns geprüft werden, ob die Bonität des Mietinteressenten ausreichend ist, um die Wohnung nicht nur kurzfristig anzumieten. Hierzu zählt neben Lohn- & Gehaltsnachweis auch eine Schufa-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vormieter.

Kann ich die Wohnung auch anmieten, wenn meine SCHUFA Negativeinträge hat?

Häufig kommt es vor, dass der Vermieter eine Anmietung der Wohnung bei negativer SCHUFA-Auskunft ausschließt. Wenn Sie dennoch Interesse an einer möglichen Anmietung haben, sollten Sie versuchen zu erläutern, worauf die Negativeinträge zurückzuführen sind. Manchmal sind die Negativeinträge auf eine Scheidung oder einen finanziellen Engpass zurückzuführen.  

Teilweise kann es sein, dass Einträge wie beispielsweise Konsumentenkredite in der SCHUFA bereits beglichen worden sind. Sollte der Eintrag immer noch vorhanden sein, wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die SCHUFA. Ein bereits beglichener Ratenkredit kann von der SCHUFA auf Nachfrage gelöscht werden.

Ich wohne noch bei meinen Eltern – Muss ich ebenfalls eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einreichen?

Wenn Sie aktuell noch bei Ihren Eltern wohnen, vermerken Sie dies bitte in Ihrer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und lassen Sie das Dokument von Ihren Eltern an den vorgesehenen Stellen unterzeichnen.

Mein Vermieter möchte mir keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen

Wenn Ihr Vermieter Ihnen keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen möchte, obwohl Sie nachweislich Ihre Miete und Nebenkosten sowie eventuelle Nebenkostenrückstände gezahlt haben, können Sie dies alternativ auch über Kontoauszüge und Ihren aktuellen Mietvertrag nachweisen.

Wie werden meine Daten behandelt?

Ihre Daten werden nach geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://immobilien-hahnefeld.de/datenschutz/

 

Kontaktieren Sie uns

Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte unter den nachfolgenden Kontaktdaten.

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