Besenrein
Beim Auszug eines Mieters aus einem Mietobjekt muss dieses heute in den meisten Fällen besenrein übergeben werden.
Sollten im Mietvertrag keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sein, ist die Wohnung also in einem sauberen, ordentlichen Zustand und lediglich gefegt zu übergeben.
Der Mieter ist nicht verpflichtet eventuelle Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Ausschlaggebend hierfür ist allerdings immer der genaue Wortlaut im Mietvertrag.
[fa type=”arrow-circle-o-left”] Zurück zu Immopedia