Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip ist am 01.06.2015 in Kraft getreten und entlastet seither die Mieter von der Zahlung der Maklercourtage.
Die Neuregelung besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, diesen auch bezahlt. Im Falle einer Vermietung ist der Auftraggeber in der Regel der Vermieter. Der Abschluss eines Mietvertrages ist für Mieter provisionsfrei.
Das Bestellerprinzip greift allerdings nur im Falle einer Vermietung. Beim Verkauf einer Immobilie wird die Maklerprovision weiterhin vom Käufer bezahlt.
Sonderfall:
Für den Fall, dass ein Mieter den Makler beauftragt für ihn eine passende Mietwohnung zu suchen, bezahlt in diesem Fall der Mieter die Maklerprovision, da dieser den Makler beauftragt.
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