Energieausweis
Der Energieausweis weißt energetische Kennzahlen für Gebäude aus. Der Ausweis informiert über den Energieverbrauch sowie die Energieeffizienz.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass im Falle eines Verkaufs ein gültiger Energieausweis vorliegen muss und dem Käufer rechtzeitig übergeben werden muss.
Bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden ist ebenfalls ein Energieausweis nach EnEV zu erstellen.
Sonderfall:
Gebäude die unter den Denkmalschutz fallen, sind im Falle des Verkaufs von der Erstellung des Energieausweises befreit.
Kosten und weitere Fragen:
Die Kosten für die Erstellung trägt im Falle des Verkaufs der Eigentümer.
Über Umfang und Kostenaufwand lassen Sie sich am besten von unserem Experten und Partner Daniel Buchmüller beraten.
Schornsteinfegermeister und Energieberater
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