Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEv) ist seit dem 01. Mai 2014 gültig und ist bei allen kommerziellen Immobilienanzeigen als Angabe verpflichtend.
Ein Energieausweis dient Mietern & Vermietern, Käufern & Verkäufer als Grundlage und ermöglicht hinsichtlich des Energiebedarfs & Verbrauchs einen Vergleich unterschiedlicher Immobilien.
Neben dem Energieverbrauchsausweis gibt es zudem den umfangreicheren Energiebedarfsausweis.
Weiteres:
Für weiterreichende und spezielle Fragen hinsichtlich der EnVn empfehlen wir als Fachmann:
Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater (HWK)
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