Kündigung
Wenn sich ein Mieter dazu entscheidet seine Mietwohnung oder sein Miethaus zu kündigen, muss die Kündigung zwingend in Schriftform erfolgen. Zusätzlich müssen alle beteiligten Mieter die Kündigung unterzeichnen. Andernfalls erlangt die Kündigung keine Gültigkeit und kann Vermieter abgewiesen werden.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss spätetens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Wichtig ist hierfür der Eingang der Kündigung beim Vermieter. Das Datum des Schreibens oder der Poststempel sind hierfür irrelevant. Der Samstag gilt als zusätzlicher Werktag.
Sollte die Kündigung nach dem 3. Werktag eingehen, wird sie erst für den nächsten Monat gültig.
Wir empfehlen daher die Kündigung persönlich zu übergeben oder in den Briefkasten des Vermieters zu legen.
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