Kündigungsverzichtserklärung
Bei der Kündigungsverzichtserklärung wird Seitens des Vermieters und Mieters wechselseitig für einen bestimmten Zeitraum auf eine Kündigung verzichtet.
Ein häufiger Hintergrund kann sein, dass sich ein Vermieter – bspw. im Falle einer Renovierung nach Wünschen des zukünftigen Mieters – gegen eine kurzfristige Kündigung absichern möchte.
Da nach dem Bestellerprinzip die Maklerprovision vom Vermieter getragen wird, sind die Vermieter an einem längerfristigen Mietverhältnis interessiert. Das Mietausfallwagnis soll somit verringert werden.
Die Dauer der Kündigungsverzichtserklärung darf maximal 48 Monate betragen.
Besonderheiten
Eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter oder Vermieter ist weiterhin möglich.
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