Nebenerwerbskosten

Nebenerwerbskosten

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes fallen eine Reihe von Nebenkosten an.

Diese sind wie folgt aufgegliedert:

Maklerprovision:
Die Höhe der Maklerprovision ist unterschiedlich. Die Spannweite liegt zwischen 3,5 und 7 % des Kaufpreises. Zu zahlen ist die Maklerprovision nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

Notarkosten:
Für die Kaufvertragsabwicklung ist eine notarielle Kaufvertragsurkunde notwendig. Die Kosten hierfür betragen zwischen 1,0 % – 1,5 % des Kaufpreises.

Grundbucheintragung:
Nur durch die Eintragung in das Grundbuch wird man in Deutschland Eigentümer einer Immobilie. Die Eintragung ist mit Kosten verbunden. Diese betragen 0,5 % des Kaufpreises.

Grunderwerbssteuer:
Auch für das Finanzamt werden Nebenkosten fällig. Die so genannte Grunderwerbsteuer. Die Höhe dieser Steuer ist abhängig vom Bundesland. Sie beträgt zwischen 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises. Im Bundesland Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer zum Beispiel 6% des Kaufpreises.

Sollten Sie zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen aufnehmen, fallen auch hier außer Zinsen und Tilgungsraten weitere Nebenkosten an.


Finanzierung der Nebenerwerbskosten

Die Nebenerwerbskosten werden häufig nicht mitfinanziert. Kreditinstitute finanzieren i.d.R. nur den Beleihungswert der Immobilie. Vom Käufer wird erwartet, dass diese die Nebenerwerbskosten in Eigenleistung zahlt. Sollte der Käufer finanziell nicht in der Lage sein, die Nebenerwerbskosten zu tragen, ist dies mit einem höheren Zins verbunden.

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