Kündigung des Mietvertrages
Kündigungsfristen gelten bei Mietverträgen. Das Mietrecht erlaubt dem Mieter grundsätzlich jederzeit die Kündigung des Mietvertrages ohne Angabe von Gründen. Eine Ausnahme bildet der befristete Mietvertrag, bei dem eine Kündigung während der Laufzeit nicht möglich ist. Für die Befristung eines Mietvertrages muss eine Kündigungsverzichtserklärung unterschrieben werden. Diese von beiden Parteien. Vom Vermieter und auch vom Mieter. Beide müssen sich an diese Vereinbarung halten. Eine Kündigungsverzichterklärung darf höchstens für 48 Monate erklärt werden. Alles darüber hinaus erlaubt der Gesetzgeber nicht. > Mehr Informationen
Kündigungsfristen
Der Mieter – wie auch der Vermieter – ist an Kündigungsfristen gebunden. Normalerweise gilt für die Kündigung eines Mietvertrages die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.Es dürfen auch für den Mieter günstigere Fristen, zum Beispiel von einem Monat, vereinbart werden. Eine Verlängerung zu seinen Ungunsten ist aber ausgeschlossen.
Der Mieter kann jedoch nur zum Monatsende, das heißt, zum Ablauf des letzten Monats der Kündigungsfrist, den Mietvertrag kündigen. Er muss seinem Vermieter hierzu keine Gründe angeben.Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Vermieter die Kündigung erhält. Soll der aktuelle Monat bei der Fristberechnung berücksichtigt werden, so muss die Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats vorliegen. Diese drei Tage werden als „Karenzzeit“ bezeichnet. Der Samstag gilt dabei übrigens grundsätzlich als Werktag.
Ausnahmen
Einzige Ausnahme: Fällt genau der dritte Werktag auf den Samstag, zählt er nicht mit. Dann darf der Mieter noch bis Montag kündigen. Geht die Kündigung dem Vermieter nicht mehr innerhalb der Karenzzeit zu, ist sie erst einen Monat später wirksam.
Eine Kündigung des Mietvertrages zu anderen Terminen, etwa zum 15. oder 20. eines Monats, ist nicht zulässig. Es gilt also auch in diesem Fall: Wer sich gut und vor allem rechtzeitig informiert, ist klar im Vorteil.
Weitere wichtige Information für Mieter und auch Vermieter. Zum Thema Betrieskostenabrechnungen finden sie ebenfalls auf unserer Homepage. > Mehr Informationen